Unser Leistungsspektrum beinhaltet:
Beratung vor Ort und in unserer Ausstellung
Beratung und Aufmaß vor Ort
Planung des Vorhabens gemeinsam mit Ihnen
Einbau von Türen, Toren und Fenstern sowie Zubehör
Wartung der Anlagen (Türen/Tore/Feststellanlagen)
UVV-Prüfungen an Industrietoren
Reparatur von bereits vorhandenen Bauelementen, soweit die Reparatur wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ist
Sicherheit an Türen und Fenstern
Automatischer Betrieb von Toranlagen
Beschattungen
Spezielle Designwünsche
Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren
Technische Sicherheitseinrichtungen ab Werk
Einbau von Einbruchschutz in den Fensterrahmen, Beschlägen und Verglasungen
Einbruchhemmende Garagentore nach DIN V ENV 1627
Fachgerechter Einbau von einbruchhemmenden Toren
Die Landes-Bauordnungen (LBO) enthalten die Forderung nach „ausreichendem“ Schallschutz für alle Bauwerke, die errichtet, geändert oder anders genutzt werden als bisher. Die Norm DIN 4109 gilt in allen Bundesländern als technische Baubestimmung. Sie gibt Schalldämm-Maße an für unterschiedliche Bauteile – etwa Decken, Treppen, Fenster und Türen.
Die Schallwertangaben betreffen nur die Schallwertübertragung durch das Türelement. Eine Lärmübertragung durch Wände, Böden und Decken wird nicht berücksichtigt.
Der Begriff Schließanlage ist der allgemeine Oberbegriff für diese Anlagen:
Gleichschließende Anlagen: Bei dieser Art Anlage kann ein Schlüssel alle Schlösser aufschließen.
Zentralschlossanlagen: Zentralschlossanlagen (kurz Z-Anlagen) kommen häufig in Gebäuden mit mehreren Wohnungen zum Einsatz. Hier können zwar alle Schlüssel die Haupt-Eingangstür öffnen, jedoch nur jeweils eine Wohnungstür.
Hauptschlüsselanlagen
Zentral-Hauptschlüsselanlagen: Zentral-Hauptschlüsselanlagen (kurz Z-/HS-Anlagen) werden häufig im Hotelbereich verbaut. Die Gäste können nur ihre Zimmertür und die Eingangstür verschließen, während das Personal alle Räume aufschließen kann.
General-Hauptschlüsselanlagen